Nutzungsgenehmigung


Umwelt

Praxisbeispiel

Im Zuge der Gründungsphase suchte eine Schreinermeisterin eine für ihre Tätigkeit geeignete Immobilie. Sie kaufte eine äußerst günstige Werkhalle, die bis dahin als Metallbaubetrieb genutzt wurde. Allerdings hatte sie folgendes nicht bedacht: Der frühere Metallbaubetrieb war zwar ordentlich genehmigt und die gewerbliche Nutzung der Immobilie gemäß Vertrag war möglich. Die Nutzung als Schreinerei aber konnte nicht genehmigt werden, denn von einer Schreinerei gehen erheblich höhere Lärm- und Staubwerte aus. Leider konnte die Werkstatt schließlich nur als Lager genutzt werden. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wäre nur möglich gewesen, wenn nicht die "gewerbliche Nutzung", sondern die "Nutzung als Schreinerei" Gegenstand des Vertrages gewesen wäre.

Ertragswirksame Potentiale / Kostenwirksame Risiken

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