1. Beschreibung Unternehmensorganisation
Wenn ein bestehender Gewerbebetrieb übernommen wird, muss dieser vom Übergeber abgemeldet und vom Übernehmer wieder angemeldet werden. Werden bei der Gewerbeanmeldung die gültigen gesetzlichen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht eingehalten, kann das Gewerbe untersagt werden. Je älter die Gewerbeanmeldung ist (evtl. Jahrzehnte alt), desto dringlicher ist bei der Übergabe (Übernahme) eine aktuelle Prüfung der Gewerbeanmeldung. Insbesondere dann, wenn der geplante Geschäftszweck von den Gegebenheiten des bestehenden Gewerbebetriebes abweicht.
Das gleiche gilt für die An- und Abmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die vorliegende Anmeldung ist dahingehend zu prüfen, ob sich Gewerbetätigkeiten geändert haben, die einer anderen BG zuzuordnen sind bzw. der Betrieb u. U. einem anderen Gefahrtarif zuzuordnen ist. Daraus ergeben sich u. U. andere Einsatzzeiten der Betreuung bzw. andere Beitragsleistungen.
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