2. Beschreibung Produkt- und Servicesicherheit
Die im Unternehmen hergestellten Produkte müssen hinsichtlich ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung sicher und gesundheits-gerecht sein, d.h. man darf sich an den Produkten nicht verletzten, oder die Produkte müssen „verträglich“ sein und z. B. keine Stoffe enthalten, die Allergien auslösen können. Auch sind Gefährdungen durch unsachgemäßen Gebrauch zu ermitteln und dem Kunden mitzuteilen. Der Hersteller/ Händler haftet als „Inverkehrbringer“ unsicherer oder gesundheitsschädlicher Produkte. Auch Dienstleistungen am und für den Kunden müssen im Ergebnis gesund/sicher sein.
Des Weiteren ist bei der Übergabe (Übernahme) darauf zu achten, dass die dem Kunden angebotenen Produkte und Serviceleistungen alle notwendigen Sicherheitshinweise beinhalten. Bereitgestellte produktbegleitende Informationen wie zum Beispiel Betriebsanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Produkt- und Verpackungskennzeichnungen, Werbeaussagen etc. sollen eine sichere und gesundheitsgerechte Verwendung und auch den Umgang mit möglichen Restrisiken verständlich beschreiben.
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