8. Beschreibung Genehmigungen

Eine industriell oder gewerbliche genutzte Immobilie muss ihres Nutzungsgegenstandes entsprechend genehmigt sein. Im Falle einer Veräußerung des Unternehmens muss sichergestellt sein, dass die spätere Tätigkeit ebenfalls genehmigungsfähig ist. Falls im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten Anlagen genutzt werden, die auf Grundlage verschiedener Vorschriften angezeigt oder genehmigt werden müssen, ist es wichtig, dass die Dokumentation dieser behördlichen Vorgänge im Sinne eines reibungslosen Betriebsablaufs und einer möglichen Übergabe vollständig ist und dass die Genehmigungen mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort übereinstimmen.

Zugriff verweigert!






Startseite | Kontakt | Sitemap | Impressum