Sie bieten Ihren Kunden sichere und gesundheitsgerechte Produkte an. Dafür haben sie bei der Herstellung der Produkte berücksichtigt, ob man sich bspw. an den Produkten verletzten kann, oder ob die Produkte Stoffe enthalten, die Allergien auslösen können, oder ob eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung zu erheblichen Gefährdungen führen kann usw. Dabei sollten Sie die für das Produkt ggf. relevanten Normen berücksichtigen. Auch als Händler haften Sie u.U. als „Inverkehrbringer“ unsicherer oder gesundheitsschädlicher Produkte.
Haben Sie Ihre Produkte auf CE-Kennzeichnungspflicht geprüft, normengerecht geplant, im Hinblick auf die bestimmungsgemäße Verwendung durch den Kunden auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken geprüft und erkannte Mängel vor der Markteinführung beseitigt?
Ja Nein Trifft nicht zu
Ertragswirksame Potentiale / Kostenwirksame Risiken / Praxisbeispiel
Bieten Sie Ihren Kunden produktbegleitende, verständliche Informationen an, wie z. B. Betriebsanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Produkt- oder Verpackungskennzeichnungen etc., die eine sichere und gesundheitsgerechte Verwendung und auch den Umgang mit möglichen Restrisiken beschreiben?
Haben Sie Ihre Produktinformation daraufhin überprüft?
(Auch zur Erbringung von Dienstleistungen informieren Sie Ihren Kunden über Sicherheits- und Gesundheitsaspekte, ggf. mündlich)
Sie investieren in eine ortsfeste Arbeitsstätte, wollen mieten, kaufen oder bauen. Haben Sie vor der Wahl der Arbeitsstätte bzw. bei der Einrichtung auf wichtige Arbeitsschutzanforderungen geachtet, z. B. zum notwendigen Flächenbedarf, Lüftung, Sichtverbindung nach außen, Beleuchtung, Sanitär- und Pausenräume etc.?
Sie investieren in eine ortsfeste Arbeitsstätte, wollen mieten oder kaufen. Sie achten dabei auf Aspekte des Brandschutzes, z. B. schwerentflammbare Materialien, erforderliche Flucht- und Rettungswege und Kennzeichnungen, Brandschutztüren, Rauchmelder, Rauchabzug, Brandbekämpfungseinrichtungen wie Feuerlöscher und Sprinkleranlagen.
Haben Sie vor der Auswahl der Arbeitsstätte bzw. bei der Einrichtung auf angemessenen vorbeugenden, baulichen und technischen Brandschutz geachtet und sich kundig gemacht, ob das Gebäude den Brandschutzbestimmungen für Ihre geplante Nutzung entspricht?
Üblicherweise gehört die Einrichtung eines Büros zur „Grundausstattung“ für Sie als zukünftiger Firmeninhaber. Dabei wird in der Regel mindestens ein Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet.
Haben Sie bei der Planung darauf geachtet, dass die Arbeitsplätze am Bildschirm und PC gesundheitsgerecht ausgestattet werden und damit viele verdeckte Gefährdungen (wie z. B. Augenbelastungen, Zwangshaltungen, benutzerunfreundliche Software) vermieden werden?
Sie müssen Arbeits- und Betriebsmittel anschaffen, z. B. Handwerkzeuge, Maschinen, Anlagen.
Haben Sie diese auf augenscheinliche Sicherheits- und Ergonomiemängel überprüft, insbesondere beim Erwerb von Gebrauchtmaschinen und haben Sie geprüft, ob technische Arbeitsgeräte den Anforderungen der Maschinenverordnung d. h. ob die CE-Kennzeichnung und die Konformitätserklärung sowie eine umfassende und vollständige Betriebsanleitung vorliegt?
Darüber hinaus gibt es spezifische gewerke- und branchenbezogene Kriterien wie holzstaub- oder asbestgeprüft.
Haben Sie bei der Planung Ihrer Arbeitsabläufe und in den eigenen Betriebsräumen und Tätigkeiten bei Kunden auch mögliche Unfall- und Gesundheitsgefährdungen untersucht (z. B. Verletzungen an Gegenständen und Betriebsmitteln, Stürze, schweres Heben und Tragen, Gefahren durch bewegte Arbeitsmittel etc.), soweit möglich vermieden und erforderliche Schutzmaßnahmen getroffen und sichergestellt, dass Sie bei der Erbringung der Dienstleistungen keine betrieblichen Arbeitsabläufe bzw. Unfälle mit Personen- und Sachschäden beim Kunden auslösen?
Für die Herstellung Ihrer Produkte oder die Erbringung Ihrer Dienstleistung müssen Sie Arbeitsstoffe einkaufen, z. B. Hilfs- oder Betriebsstoffe wie Kühlmittel, Lacke, Farben, Cremes etc.
Haben Sie diese Arbeitsstoffe auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken und auf mögliche Ersatzstoffe (Substitute) mit geringeren gesundheitlichen Risiken überprüft, und erkannte Risiken beseitigt oder vermindert? Lagern Sie diese Stoffe sachgemäß?
Sie möchten Mitarbeiter beschäftigen.
Haben Sie dabei ermittelt, welche organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen im Arbeitsschutz zusätzlich nötig sind neben den technischen Arbeitsschutzmaßnahmen, die in den vorherigen Kapiteln besprochen wurden? Z. B. die Durchführung von regelmäßigen Unterweisungen, Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, Bereitstellung von Persönlichen Schutzausrüstungen, Durchführung erforderlicher arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen?