Der Bereich der umweltverträglich hergestellten Produkte und Dienstleistungen kann für den Existenzgründer besonders interessant sein. Durch die ökologische Erweiterung der Produktpalette können sich neue Marktnischen ergeben. Umweltverträgliche Produkte bzw. die Orientierung am Öko-Potenzial des Wettbewerbs kann wirtschaftliche Vorteile bringen.
Achten Sie deshalb schon in der Investitionsphase auf den Wettbewerb, auf Reparaturfreundlichkeit, Lebensdauer und Schadstoffreduktion Ihrer Produkte und Dienstleistungen?
Ja Nein Trifft nicht zu
Ertragswirksame Potentiale / Kostenwirksame Risiken / Praxisbeispiel
Sie haben sich für einen Standort für Ihr Unternehmen entschieden. Die Wahl des richtigen Standortes eines Unternehmens ist von großer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung und den wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb sollten Entscheidungen sorgfältig geplant und mögliche Alternativen geprüft werden.
Haben Sie vor der Investition durch Untersuchungen oder kaufvertragliche Regelungen sichergestellt, dass keine unkalkulierten Haftungs- und Investitionsrisiken durch vorhandene und ggf. übernommene Boden- und Grundwasserverunreinigungen bestehen, die gleichermaßen für Eigentümer und Pächter gelten?
Ja Nein
Die (geplante) gewerbliche Nutzung Ihrer Immobilie muss baurechtlich genehmigt sein. Dies ist die Grundlage für die dauerhafte Nutzung Ihrer Investition. In dieses baurechtliche Genehmigungsverfahren werden neben den Bauämtern automatisch auch die Umweltämter mit einbezogen.
Haben Sie die genehmigte Nutzung Ihrer Immobilie sichergestellt, egal ob als Eigentümer oder Mieter?
Sie wollen Maschinen und Anlagen betreiben. Das Betreiben und die Errichtung bestimmter Einrichtungen und Anlagen (z. B. bei Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, Ölabscheideranlagen, große Räucheranlagen, ortsfeste Brecheranlagen, Windenergieanlagen u. a.) oder das Einleiten von Gewerbeabwässern (je nach Branche) bedarf einer Anzeige, Genehmigung oder Erlaubnis durch die Behörden.
Haben Sie bereits vor der Investition geprüft, ob die von Ihnen geplanten Anlagen einer Genehmigung, Erlaubnis oder Anzeige bedürfen?
Viele Unternehmer beschäftigen sich mit dem Immissionsschutz leider erst dann, wenn Beschwerden vorliegen, meistens seitens der Nachbarschaft.
Haben Sie sich deshalb bereits bei der Investitionsplanung einen Überblick über Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen (Lärm, Staub, Rauch, Dampf, Abfall, Abwasser) Ihrer einzusetzenden Maschinen/ Anlagen gemacht?
Nicht nur der Kaufpreis und die Qualität, sondern auch die Umweltverträglichkeit eingekaufter und zur Anwendung kommender Stoffe bestimmen den Gebrauchswert. Umweltverträgliche Stoffe minimieren den Aufwand bei der Verwendung, Lagerung, Dokumentation, Entsorgung und haben ein geringeres Gefahren- und Schädigungspotenzial.
Berücksichtigen Sie deshalb bei der Beschaffung von Arbeitsstoffen auch deren Umweltverträglichkeit?
Die Herstellung und die Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen sind zwangsläufig mit der Entstehung von Abfall oder Abwasser verbunden. Diese müssen ordnungsgemäß entsorgt bzw. eingeleitet und/oder nach dem Stand der Technik behandelt werden. Demzufolge ist es am kostengünstigsten, wenn derartige Stoffe erst gar nicht entstehen, z. B. durch Vermeidung von Einwegver-packungen, den Einkauf von umweltgerechten Produkten und die Minimierung des Wassereinsatzes.
Berücksichtigen Sie schon im Zuge der Investition, dass am Ende Ihrer Produktions- bzw. Dienstleistungsprozesse Stoffe in Form von Abfall, Abwasser und Abluft entstehen und minimieren Sie diese nach Möglichkeit?
Zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten wie die Asbestsanierung, der Transport von Abfällen oder Eigenkontrollen (z. B. die Wartung von Ölabscheidern) müssen spezielle Nachweise erbracht werden. Derartige Nachweise können Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen von Weiterbildungslehrgängen erwerben. Dies gilt auch, wenn aufgrund der betrieblichen Tätigkeiten oder wegen überschrittener Mengenwerte Betriebsbeauftragte benannt sein müssen (z. B. für Immissionsschutz, Abfall, Gewässerschutz).
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Gründungsplanung, dass an bestimmte Tätigkeiten und Beauftragungen spezielle Anforderungen an Fort- und Weiterbildung gestellt werden?
Betriebliches Engagement im Umweltschutz führt zu erheblichem Imagegewinn und somit zu Chancen für Ihr Unternehmen. Vorausgesetzt, das Erreichte und zu Erreichende kann den Mitarbeitern, den Kunden und der Öffentlichkeit, nicht zuletzt auch der Nachbarschaft, vermittelt werden. Als Basis hierfür können z. B. sachliche Informationen dienen, die der Unternehmer zusätzlich als eine Art der Erfolgskontrolle nutzen kann. In welcher Form dabei nach außen und innen kommuniziert wird, steht frei: Ob Sie Broschüren entwerfen, einen Umweltbericht verfassen oder die regionale Presse auf sich aufmerksam machen, die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Beachten Sie dabei, dass derartige Informationen zusammengetragen und verarbeiten werden müssen (EDV)?